BNetzA informiert über Teilnehmerzahlen am Amateurfunkdienst

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Webseite die jährliche Statistik über die Teilnehmerzahlen am Amateurfunkdienst. Mit Stand 31. Dezember 2023 gibt es 60736 personengebundene Amateurfunkzulassungen, wobei auf die Klasse A 52058 und auf die Klasse E 8678 entfallen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Gesamtzahl de facto stabil geblieben, sie betrug mit 61139 Ende 2022 nur unwesentlich mehr.

Das ist sehr erfreulich, genauso wie die Anzahl der Teilnehmerzahl an Amateurfunkprüfungen, die seit der Corona-Pandemie im Steigen begriffen ist. Verzeichnete die Behörde bis zum Jahr 2021 einen stetigen Rückgang, gab es in 2022 rund 1400 und in 2023 knapp 1600 Prüfungsteilnehmer. Der Trend der stetig wachsenden Anzahl an Rufzeichenzuteilungen setzt sich gleichfalls fort. In 2023 gab es 9100 Zuteilungen für Clubstationen, Relais bzw. Baken, Sonderzuteilungen und Ausbildungsrufzeichen. Letztere haben mit 4813 einen großen Anteil daran. Die Gesamtzahl der zugeteilten Rufzeichen beträgt mit Stand Ende 2023 69836. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Statistiken/2023.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Quelle: darc.de

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BNetzA: Neue AFuV soll Ende 2023 in Kraft treten

„Die Amateurfunkverordnung (2005) wurde mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) überarbeitet und soll Ende 2023 in Kraft treten“ – darüber informiert die Bundesnetzagentur in ihrem „Jahresbericht Telekommunikation“ für das Jahr 2022 auf ihrer Webseite. Der Jahresbericht kann als PDF-Datei heruntergeladen werden: www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Presse/Mediathek_3/start.html.

Die Behörde führt in ihrem Bericht darüber hinaus aus, dass „der Fragenkatalog für Amateurfunkprüfungen in einer Arbeitsgruppe unter Mitwirkung des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) komplett neu überarbeitet“ wurde. Die Amateurfunkverordnung enthalte „zahlreiche Verbesserungen für Funkamateure. U.a. wird der langgeäußerte Wunsch nach einer Einsteigerklasse (N) erfüllt“, so die BNetzA in ihrem Jahresbericht. Das Amateurfunkmagazin CQ DL informierte über neue Amateurfunkverordnung in Ausgabe 10/22, S. 6ff.

Quelle: darc.de

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BNetzA nimmt 15 Mio. Produkte vom Markt

Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2022 mehr als 15 Millionen Produkte aus dem Markt genommen, darunter Lichteffektgeräte, „Energiespargeräte“, Funkfernbedienungen und Batterieladegeräte. Die Gründe dafür waren neben falschen CE-Kennzeichnungen oder fehlenden deutschen Bedienungsanleitungen auch Störungen bei sicherheitsrelevanten Funkdiensten, militärischen Funkanwendungen sowie IP-Diensten.

Ein weiteres Beispiel: smarte Funksteckdosen, die die Sicherheitsanforderungen nicht einhalten – somit besteht die Gefahr von Stromschlägen oder Bränden. Die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur betrifft sowohl den Onlinehandel über Amazon, ebay & Co wie auch den deutschen Einzelhandel. Funkamateure erinnern sich: 2021 schritt die Bundesnetzagentur gegen einen „Wasservitalisierer“ ein, der „gesundes, hexagonales“ H₂O versprach, aber das 2-m-Amateurfunkband massiv störte.

Quelle: darc.de

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BNetzA informiert über Amateurfunkprüfungen und Corona

Auf ihrer Webseite informiert die Bundesnetzagentur am 18. November über „Hinweise zu Prüfungen: Ablauf im Rahmen der aktuellen Situation rund um das Coronavirus (COVID-19)“. Neben den bekannten „AHA+L“-Regeln weist die Behörde auf das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske hin. An den Standorten Berlin, Nürnberg und München sind ausschließlich FFP2-Masken zulässig.

Geimpfte Prüflinge müssen einen Nachweis einer vollständigen Impfung vorlegen, Genesene benötigen einen PCR- oder anderen Nukleinsäurenachweis, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Alle anderen Teilnehmer benötigen eine Bescheinigung über einen erfolgten negativen Schnelltest innerhalb der letzten 24 Stunden vor Beginn der Prüfung. Am Standort Reutlingen gilt pauschal die 2G-Regel. Den Infoflyer finden Sie unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Pruefungstermine/HinweisCovid.html.

Quelle: darc.de

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Neue Gebühren für Amtshandlungen nach AFuG/AFuV

Die Bundesnetzagentur informiert über neue Gebühren für Amtshandlungen nach dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV). Zur Kostendeckung der Verwaltung werden nach Maßgabe des Bundesgebührengesetzes Gebühren und Auslagen erhoben. Diese wurden im Rahmen der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur ermittelt und festgesetzt.

Der Abschnitt 3 der vorgenannten Verordnung enthält die Beträge, die für Amtshandlungen nach dem Amateurfunkgesetz und der zugehörigen Amateurfunkverordnung ab dem 1. Oktober 2021 erhoben werden. Für die Funkamateure bedeutet dies, dass einige Positionen günstiger werden (z.B. die Prüfungsgebühr, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, Sonderrufzeichen), andere Behördenleistungen jedoch künftig bezahlt werden müssen (z.B. Neuausstellung einer Urkunde, Zweitschriften, Änderung der Zulassungsdaten). In der Anlage erhalten Sie ein Verzeichnis der ab Oktober gültigen Gebührenpositionen für den Amateurfunkdienst.

–> Anlage zur Meldung

(Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur)

Das DARC-Referat für Ausbildung, Jugendarbeit und Weiterbildung (AJW) begrüßt die niedrigeren Kosten beim Einstieg in das Hobby Amateurfunk. Prüfung und Rufzeichenzuteilung sind ab Oktober zusammen je nach Klasse etwa 75 bis 90 € günstiger und damit nur halb so teuer. Auch die Ausstellung eines Ausbildungsrufzeichens ist dann zu einem „Schnäppchenpreis“ von 22 € zu haben. Das DARC-Referat AJW freut sich, dass alles zusammen unter der Schmerzgrenze von 100 € liegt und mehr Personen dadurch einen Zugang zur Teilnahme am Hobby Amateurfunk finden können. „Die Bundesnetzagentur hat uns damit einen seit langer Zeit ausgesprochenen Wunsch erfüllt“, heißt es seitens des DARC-Referates AJW.

Quelle: darc.de

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BNetzA will Amateurfunkprüfungen wieder aufnehmen

„Auf Basis der derzeit geltenden Bestimmungen zum Schutz vor Neuinfizierungen kann für einzelne Prüfungsstandorte der Prüfungsbetrieb mit verminderter Anzahl an Teilnehmern je Termin wiederaufgenommen werden“ – darüber informiert die Bundesnetzagentur aktuell auf ihrer Webseite. Wegen der Corona-Pandemie hatte die Behörde den Betrieb von Amateurfunkprüfungen pausiert: „Aufgrund der Situation rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) hatte sich die Bundesnetzagentur dazu entschlossen alle geplanten Amateurfunkprüfungen abzusagen.

Darüber hinaus hatten wir darum gebeten von Anmeldungen zur Prüfungen abzusehen.“ Ab sofort könne man, so die BNetzA, wieder Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung einreichen. In einer PDF-Datei gibt die BNetzA eine Übersicht, an welchen Standorten wieder Prüfungen stattfinden können: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/Termine.pdf?__blob=publicationFile&v=1. Die BNetzA ist darüber hinaus bemüht, an allen üblichen Standorten wieder Prüfungen anzubieten. Für Prüfungsteilnehmer, die bereits eine Einladung erhalten haben, teilt die Behörde folgendes mit: „Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die bereits zu einer Prüfung eingeladen wurden und deren Prüfung abgesagt werden musste, erhalten von uns weitergehende Informationen auf dem Postweg.“ Abschließend weist die BNetzA darauf hin, dass alle Einladungen zu Amateurfunkprüfungen unter dem Vorbehalt der weiten Entwicklung der Corona-Pandemie stehen. Darüber berichtet die Behörde auf ihrer Webseite unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/_functions/faq_Amateurfunk-table.html.

Quelle: darc.de

 
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