Die Behörde führt in ihrem Bericht darüber hinaus aus, dass „der Fragenkatalog für Amateurfunkprüfungen in einer Arbeitsgruppe unter Mitwirkung des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) komplett neu überarbeitet“ wurde. Die Amateurfunkverordnung enthalte „zahlreiche Verbesserungen für Funkamateure. U.a. wird der langgeäußerte Wunsch nach einer Einsteigerklasse (N) erfüllt“, so die BNetzA in ihrem Jahresbericht. Das Amateurfunkmagazin CQ DL informierte über neue Amateurfunkverordnung in Ausgabe 10/22, S. 6ff.
Quelle: darc.de