Neue Gebühren für Amtshandlungen nach AFuG/AFuV

Die Bundesnetzagentur informiert über neue Gebühren für Amtshandlungen nach dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV). Zur Kostendeckung der Verwaltung werden nach Maßgabe des Bundesgebührengesetzes Gebühren und Auslagen erhoben. Diese wurden im Rahmen der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur ermittelt und festgesetzt.

Der Abschnitt 3 der vorgenannten Verordnung enthält die Beträge, die für Amtshandlungen nach dem Amateurfunkgesetz und der zugehörigen Amateurfunkverordnung ab dem 1. Oktober 2021 erhoben werden. Für die Funkamateure bedeutet dies, dass einige Positionen günstiger werden (z.B. die Prüfungsgebühr, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, Sonderrufzeichen), andere Behördenleistungen jedoch künftig bezahlt werden müssen (z.B. Neuausstellung einer Urkunde, Zweitschriften, Änderung der Zulassungsdaten). In der Anlage erhalten Sie ein Verzeichnis der ab Oktober gültigen Gebührenpositionen für den Amateurfunkdienst.

–> Anlage zur Meldung

(Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur)

Das DARC-Referat für Ausbildung, Jugendarbeit und Weiterbildung (AJW) begrüßt die niedrigeren Kosten beim Einstieg in das Hobby Amateurfunk. Prüfung und Rufzeichenzuteilung sind ab Oktober zusammen je nach Klasse etwa 75 bis 90 € günstiger und damit nur halb so teuer. Auch die Ausstellung eines Ausbildungsrufzeichens ist dann zu einem „Schnäppchenpreis“ von 22 € zu haben. Das DARC-Referat AJW freut sich, dass alles zusammen unter der Schmerzgrenze von 100 € liegt und mehr Personen dadurch einen Zugang zur Teilnahme am Hobby Amateurfunk finden können. „Die Bundesnetzagentur hat uns damit einen seit langer Zeit ausgesprochenen Wunsch erfüllt“, heißt es seitens des DARC-Referates AJW.

Quelle: darc.de