Erneut befristeter 60-m-Band-Betrieb in Neuseeland

Nach dem Ende der Freigabe von zwei Frequenzen im 60-m-Band für neuseeländische Funkamateure im Jahr 2020 ist dem Amateurfunkverband NZART in Verhandlungen mit der Regulierungsbehörde RSM ein Teilerfolg gelungen: Neuseeländischen Funkamateuren ist der befristete Betrieb im 60-m-Band gemäß WRC-15-Zuweisung erlaubt. Die maximal zulässige Leistung beträgt 15 W EIRP (effektive isotrope Strahlungsleistung).

Wie beim ausgelaufenen 60-m-Versuch müssen alle Interessierten eine neue Sublizenz zu ihrer bestehenden Genehmigung beantragen. Die Sublizenz gilt für einen Zeitraum von zwölf Monaten, um der Regulierungsbehörde RSM die Möglichkeit zu geben, zu prüfen, ob es Probleme mit Interferenzen gibt. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die NZART mit der RSM erneut verhandeln, um eine endgültige Zuweisung des 60-m-Bandes zu erreichen. Funkamateure in Neuseeland hatten seit dem 24. Oktober 2020 keinen Zugang mehr zum 60-m-Band. Der New Zealand Association of Radio Transmitters (NZART) war durch die neuseeländischen Verteidigungskräfte (NZDF) mitgeteilt worden, dass diese nicht bereit seien, eine weitere Verlängerung der 5-MHz-Versuchszuweisung zu genehmigen. Den neuseeländischen Funkamateuren war es bis dahin erlaubt, zwei Frequenzen im Band – 5353,0 kHz und 5362,0 kHz – als Teil eines „Versuchs“ zu nutzen. Wie in weiten Teilen der Welt sind in Neuseeland staatliche Stellen und das Militär die primären Nutzer des 5-MHz-Bandes. Das Band dient ihnen zur taktischen Kommunikation innerhalb des Landes als auch zur Unterstützung der neuseeländischen Streitkräfte in Übersee. Darüber berichtet Tom Kamp, DF5JL.

Quelle: darc.de