Island: 70-MHz-Betrieb mit Genehmigung der Telekommunikations-Behörde

Islands nationaler Amateurfunkverband IRA erinnert die isländischen Funkamateure daran, dass sie die Regulierungsbehörde PTA benachrichtigen müssen, bevor sie mit dem Betrieb auf dem 70-MHz-Band (70,000-70,250 MHz) beginnen. Dabei gelten die folgenden Bedingungen: Die maximal abgestrahlte Leistung beträgt 100 W. Bei Störungen anderweitiger Kommunikation müssen die eigenen Sendungen sofort eingestellt werden.

Die maximale Bandbreite beträgt 16 kHz, es bestehen keine Formbedingungen. Rufzeichen müssen am Anfang und am Ende einer elektronischen Kommunikationsverbindung und in angemessenen regelmäßigen Abständen während der elektronischen Kommunikationsverbindung verwendet werden. Die Adresse zur Anmeldung lautet HRH in pfs.is oder PFS in pfs.is, um eine Genehmigung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021 zu beantragen. Darüber berichtet der Vorstand der IRA unter http://www.ira.is/endurnyjun-heimildar-a-70-mhz/.

Weitere Informationen zu Funkbetrieb im Ausland stellt das DARC-Auslandsreferat u.a. in der tagesaktuellen CEPT-Liste zur Verfügung unter: https://www.darc.de/der-club/referate/ausland/funken-im-ausland/cept-laenderliste/.

Quelle: darc.de