Grußwort unseres OVV

Hallo Ihr Lieben von R07,

es ist fast geschafft; nur noch Stunden, dann darf 2021  „abgehakt“ werden. Wenn wir zurückblicken, dann denken wir unweigerlich an Dinge, die nicht verwirklicht, die nicht „gelebt“ werden konnten durch all die Maßregelungen, die uns ein Virus namens CORONA förmlich aufzwang. Wir sollten dabei jedoch nicht übersehen, dass wir gerade dadurch auch so manches „geschafft“ haben, worauf wir ohne CORONA gar nicht gekommen wären.. ;.)

Im neuen Jahr warten gleich neue und wichtige Aktivitäten auf uns. Wenn uns CORONA nur lässt.

Bereits beim  OV-Abend im Januar (ob real oder virtuell abgehalten) werden wir einen zweiköpfigen Wahlausschuss (Wahlleiter/in und Wahlhelfer/in) ernennen. Mitglieder des Wahlausschusses können nicht in ein OV-Amt gewählt werden. Dessen müssen sich der/diejenige bewusst sein, die gerne im Wahlvorstand tätig werden möchten.

Der OV-Abend im Februar erhebt sich dann zur „ordentlichen Mitgliederversammlung“ (Jahreshauptversammlung) mit Neuwahlen des OV-Vorstandes. Hierzu werde ich fristgerecht separat einladen. Sollten jedoch dann geltende CORONA-Maßnahmen die tatsächliche Durchführung der Mitgliederversammlung verhindern, dann bleibt der bisherige Vorstand im Amt bis eine „ordentliche Mitgliederversammlung“ zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden kann.

Im März werden einige unsere neuen Mitglieder die BNetzA in Dortmund besuchen, um ihre Prüfung für die AFU-Genehmigung Klasse E abzulegen. Mit dem Daumendrücken darf jetzt schon begonnen werden. Die Aufzählung ließe sich noch lange fortführen; an dieser Stelle soll es als „Appetizer“ für 2022 reichen. Unser Ideenspeicher ist, wie die Aktiven sicher wissen, gut gefüllt.

Für 2022 wünsche ich uns allen, somit auch DIR und Deiner Familie, ALLES GUTE und natürlich GESUNDHEIT.

Unserem OV R07 wünsche ich auch im kommenden Jahr den nötigen Erfolg bei seinen Vorhaben, viel Spaß und gutes Gelingen bei allen Aktivitäten, die auch DU mitgestalten kannst…  😉

Und nun…….. wünsche ich einen „guten Rutsch“ in´s neue Jahr.  

Grüße / 73 aus der Senderstadt Langenberg/Rhld. (JO31NI)

Frank Dellenbusch / DC8EV

Ortsverbandsvorsitzender R07

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Die Legende sendet – Radio Caroline auf 648 kHz

Gut empfangbar nach Erhöhung der Sendeleistung

Mitte der 1960er-Jahre kaperte Radio Caroline eine Mittelwelle und sendete fortan von einem in der Nordsee ankernden Schiff Musikprogramme für junge Hörer in Großbritannien und auf dem europäischen Festland. Heute strahlt der einstige Piratensender seine Programme direkt aus Großbritannien aus, darunter auf der ehemaligen BBC-Mittelwelle 648 kHz.

Nachdem Radio Caroline den Sendebetrieb vom Schiff Ross Revenge im Jahr 1990 eingestellt hatte, hielt ein Unterstützerkreis das bei Radiofans bekannte Projekt am Leben. Das Programm der Station wird heute weltweit per Internet sowie in Großbritannien über terrestrisches Digitalradio und analog auf der Mittelwelle 648 kHz AM verbreitet. Letzteres seit 25. November 2017 zunächst mit 1 kW sowie mit Zustimmung seitens der britischen Frequenzbehörde Ofcom seit Herbst dieses Jahres mit 4 kW.

Der neue MW-Sender ist ein Harris DX25U und stand zuvor in den Niederlanden für Ausstrahlungen auf 828 kHz. Das Programm von Radio Caroline wird nun mit 4 kW über eine Rundstrahlantenne am Standort Orfordness in Großbritannien gesendet. Auch in Teilen Deutschlands ist die Station seit Inbetriebnahme des neuen MW-Senders abends gut aufzunehmen.

Zwar kommt es regional weiterhin zu Gleichkanalstörungen durch Radio Murski Val (10 kW) aus Slowenien, diese lassen sich aber oft mithilfe einer Rahmenantenne ausblenden. Da in Deutschland die Mittelwelle nur noch von einigen Kleinstsendern mit geringer Reichweite genutzt wird, bietet 648 kHz eine Gelegenheit für Empfangstests in diesem Wellenbereich.

Quelle: funkamateur.de (Red. FA/-joi)

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Meteorschauer Quadrantiden

Mit scharfem Maximum vom 3. bis 4. Januar 2022

Bevor für Meteorscatter eher dürftige Monate bevorstehen, geben die Quatrantiden gleich zu Jahresbeginn ihre Vorstellung. Der neben Perseiden und Geminiden ergiebigste Meteoritenschauer ist vom 28.12.21 bis 12.01.22 aktiv.

Sein Maximum wurde diesmal für den 3.1., 2140 UTC berechnet. Im Schnitt sollten dann bis zu 110 Sternschnuppen pro Stunde zu sehen sein. Beim Meteorscatter-Funk sind es sogar mehr, da auch die schwächeren, nicht so gut sichtbaren Sternschnuppen hier noch einen Beitrag liefern. Leider zeichnet sich der Schauer durch ein sehr scharfes Maximum aus; nach etwa neun Stunden ist die Schau schon wieder vorbei. Die MS-Freunde sollten deshalb zwischen etwa 1600 UTC am 3.1. und 0300 UTC am 4.1. besonders aufmerksam sein.

Ausgangspunkt der kosmischen Sandkörner und Kiesel ist das Sternbild Bootes, weshalb der Schauer mitunter auch als Bootiden firmiert. Die Geschwindigkeit der Teilchen liegt mit 40 km/s in mittleren Größenordnungen. Diese Geschwindigkeit wirkt sich unmittelbar auf die erzielbaren Funkreichweiten aus: Je schneller die Meteoriten einfallen, umso früher verglühen sie – und das in größeren Höhen.

Je höher wiederum die dadurch entstehende reflektierende Ionisationsspur entsteht, umso größer ist der Funkhorizont, also die mögliche Reichweite. Bei schnellen Meteoritenteilchen wie den Perseiden mit 59 km/s sind dann statt der maximal 2200 km auf 2 m in günstigen Fällen auch Distanzen mit mehr als 2300 km möglich.

Je niedriger die Frequenz, desto länger lassen sich die Ionisationsspuren für Funkverbindungen nutzen, so dass auf 4 m, 6 m und insbesondere auf 10 m vereinzelt kurze CW- und SSB-QSOs möglich werden, wie es beispielsweise bei den Geminiden 2021 zu beobachten war.

Leider steht in Mitteleuropa der Radiant (Fluchtpunkt) des Schauers beim Maximum diesmal nur 10° über dem nördlichen Horizont. Für optische Beobachtung wie auch für Meteorscatter ist das eher ungünstig: Man sollte also nicht allzu viele Sternschnuppen erwarten. Während die Reflexionszahlen nach 2140 UTC stetig abnehmen, wandert der Radiant am Himmel immer höher und erreicht um etwa 0300 UTC die für MS optimalen 45°. Die Quatrantiden stellen also diesmal eine Optimierungsaufgabe: Reflexionszahl vs MS-Effektivität.

Denken Sie bitte daran: Funkamateure in Deutschland rufen auf den MS-Random-Frequenzen 144,360 MHz und 144,370 MHz stets in den zweiten 30 s der Minute CQ.

Tropo-Verbindungen sind auf diesen MS-Frequenzen nicht üblich. Als „Sahnehäubchen“ haben die Quatrantiden alle paar Jahre sogar eine kurze Sporadic-E-Öffnung im Gepäck – manchmal sogar auf 144 MHz: wenn hinreichend Metallionen in die E-Schicht eingebracht werden.

Zur Sichtbarkeit: Da einen Tag zuvor Neumond ist, stört kein Mondlicht die optische Beobachtung der Sternschnuppen. Nun muss man nur noch Daumen drücken, dass sich Anfang des Jahres ein Hoch einnistet: Dann wird es zwar besonders kalt – aber es stören meist keine Wolken die Sicht zum Firmament.

Quelle: funkamateur.de (DF2ZC, DL2RD)

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Funkgeräte im Kfz: NRW verlängert Ausnahmegenehmigung

Mit Schreiben vom 21.12.2012 (432 -57.04.02) informierte das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen seine Bußgeldstellen über die Ausnahme gemäß § 46 Absatz 2 für die Verwendung eines Funkgerätes gemäß § 23 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (StVO).

Demnach wird auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Verbot der Verwendung eines Funkgerätes ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 23 Absatz 1a StVO erteilt, soweit der Verwender das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzt und nicht auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel zurückgreifen kann. Die Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30.6.2022.

Quelle: darc.de (Stefan Scharfenstein, DJ5KX)

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Funkhaus Nalepastraße: Was vom DDR-Rundfunk übrigblieb

Quelle: Deutschlandfunk.de

Vor knapp 30 Jahren, am 31.12.1991, wurde der DDR-Rundfunk abgeschaltet. Auch das Jugendprogramm DT64 ließ sich nicht dauerhaft erhalten, funkamateur.de  berichtete.

Dabei hatten die Journalisten und Rundfunkmitarbeiter gerade eine neue große Freiheit genossen – die staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk waren vom DDR-Ministerrat aufgelöst und deren Mitarbeiter entlassen worden. Dank Artikel 35 im Einigungsvertrag hätte der SFB die 14 000 Mitarbeiter des DDR-Rundfunks übernehmen müssen, was diesen überforderte, so Wolfgang Bauernfeind in seinem Buch “Tonspuren – Das Haus des Rundfunks in Berlin”. Artikel 36 sorgte dann für Auflösung statt Übernahme.
Der ehemalige Toningenieur Peter Reichelt drehte in den letzten Tagen des DDR-Rundfunks einen knapp 24-minütigen unkommentierten, aber mit vielen Originaltönen versehenen Dokumentarfilm.

Was in der Nalepastraße heute noch zu sehen ist, kann bei Führungen über das Areal und durch einige Gebäudeteile besichtigt werden. Diese 90-minütigen Touren finden an jedem ersten und letzten Sonnabend im Monat ab 11 Uhr statt. Interessierte müssen sich dafür über www.funkhaus-berlin.net → Guided Tours anmelden.

Unzählige weitere interessante Details aus der Zeit des DDR-Rundfunks und den Aktivitäten auf dem Gelände danach dokumentiert die damalige Musikredakteurin von Radio DDR I/Radio Aktuell, Elisabeth Heller, auf ihrer Website www.zeitreisen-nalepafunk.com.

Quelle: funkamateur.de (DL2MCD)

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Studie zur künftigen Nutzung des UHF-TV-Bands

Untersuchungen des Frequenzbereichs 470 MHz bis 694 MHz

Die Bundesnetzagentur hat eine Studie zur künftigen Nutzung des Frequenzbereichs 470 MHz bis 694 MHz, dem UHF-TV-Band, nach 2030 veröffentlicht. Die Studie bestätigt, dass eine langfristige und vorausschauende Frequenzplanung dieses Abschnittes des UHF-Bands notwendig ist.

Laut der Studie besteht ein hohes Interesse an einer Nutzung von Frequenzen im untersuchten Bereich durch den terrestrischen Rundfunk, drahtlose Produktionsmittel (PMSE) sowie mobiles Breitband, und zwar sowohl durch Sicherheitsbehörden als auch für die Öffentlichkeit. Die Studie zeigt hierfür einen ersten Rahmen sowie neben der Darstellung der vielfältigen Interessens- und Entwicklungslage auch mögliche Nutzungsszenarien ab dem Jahr 2030 auf, wenn die bisherigen Frequenznutzungen in dem Bandabschnitt auslaufen; siehe Frequenzplan.

Ziel der Bundesnetzagentur ist es, die laufenden Überlegungen zu strukturieren und die Belange der unterschiedlichen Nutzergruppen zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Diskussionen um die zukünftige Nutzung dieser Frequenzen haben laut BNetzA nationale und internationale Fragestellungen und werden daher sowohl im Vorfeld der Weltfunkkonferenz 2023, wie auch bei der langfristigen Verfügbarkeit von Frequenzen geführt.

Die Entwicklungen im Bereich der Funktechnologien und deren Einsatzmöglichkeiten, auf welche die Studie verweist, sowie der internationale und europäische Rahmen sollen in der weiteren Frequenzplanung durch die Bundesnetzagentur berücksichtigt werden.

Die 130 Seiten umfassende Publikation wurde online veröffentlicht und steht als PDF-Datei (3 MB) zum Herunterladen bereit.

Quelle: funkamateur.de (Info BNetzA / Red. FA/-joi)

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BNetzA verlängert wieder Duldungsregelungen

Nun auch SSB-Anruffrequenz im 4-m-Band dabei!

Die Bundesnetzagentur wird mit dem am 22.12. erscheinenden Amtsblatt Nr. 24/2021 jene “befristeten Erlaubnisse” für den Amateurfunkdienst, deren Gültigkeit zum 1. 1. 2022 erloschen wäre, um ein weiteres Jahr verlängern. Das teilte uns vorab unser Autor Dipl.-Ing. Bernd Mischlewski, DF2ZC, der zugleich Referent Frequenzmanagement im DARC e.V. ist, mit. Es deutete sich ja bereits im Tätigkeitsbericht Telekommunikation an.

Im Detail betrifft dies Folgendes:

  • Im 160-m-Band darf an Wochenenden von 1850 … 1890 kHz und 1890 … 2000 kHz mit voller Sendeleistung der jeweiligen Genehmigungsklasse A oder E gearbeitet werden. Zur selben Zeit ist dort auch Contestbetrieb erlaubt.
  • Im 6-m-Band darf von 50 … 50,4 MHz mit voller Sendeleistung der jeweiligen Genehmigungsklasse A oder E gearbeitet werden – bei horizontaler Polarisation. Oberhalb des genannten Bereiches bis 52 MHz sind lediglich 25 W ERP gestattet. Contestbetrieb ist zulässig.
  • Im 4-m-Band dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse A von 70,150 … 70,210 MHz mit 25 W ERP (Sendeleistung mal Antennengewinn!) arbeiten – wiederum horizontal polarisiert. Dabei ist aktuell der Frequenzbereich 70,200 … 70,210 MHz, in dem die SSB-Anruffrequenz liegt, hinzugekommen.
  • Im 13- und 6-cm-Band können Inhaber der Genehmigungsklasse E von 2320 … 2450 MHz bzw. 5650 … 5850 MHz Funkbetrieb mit 5 W PEP durchführen und somit am HAMNET-Funkbetrieb teilnehmen.

Quelle: funkamateur.de (Red. FA/-rd)

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BNetzA-Tätigkeitsbericht Telekommunikation: Amateurfunk

Für den Berichtszeitraum 2020/2021

Die Bundesnetzagentur hat am 16. Dezember ihren „Tätigkeitsbericht Telekommunikation“ für die Jahre 2020/2021 veröffentlicht. Einige Abschnitte in der knapp 330 Seiten umfassenden Publikation befassen sich mit dem Amateurfunkdienst.

Im Jahr 2020 hat die BNetzA demnach 108 Amateurfunkprüfungen durchgeführt und 909 Amateurfunkzeugnisse erteilt. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurden 2020 mehr Prüfungen mit jeweils weniger Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern als in den Vorjahren absolviert. Um die Antragstellung für Amateurfunkzulassungen und Rufzeichenzuteilungen künftig online zu ermöglichen, hat die BNetzA mit Vorbereitungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) begonnen.

Die Bundesnetzagentur hat sich zudem im Berichtszeitraum wie in dem Dokument nachzulesen für die Verlängerung der Regelungen für den befristeten Zugang der Frequenzbereiche 50,03 MHz bis 51,0 MHz und 70,15 MHz bis 70,18 MHz eingesetzt. Die Frequenzbereiche 2320 MHz bis 2450 MHz und 5650 MHz bis 5850 MHz können auch durch die Inhaberinnen und Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E befristet mitgenutzt werden. Entsprechende Erlaubnisse wurden den Funkamateurinnen und -amateuren über im Amtsblatt veröffentlichte Mitteilungen erteilt.

Die Digitalisierung und die Weiterentwicklung des europäischen und internationalen Rahmens für den Amateurfunkdienst haben laut BNetzA-Tätigkeitsbericht zu neuen Betriebsmöglichkeiten innerhalb des Amateurfunkdienstes geführt. In einem Entwurf einer neuen Amateurfunkverordnung (AFuV) sollen den technischen Weiterentwicklungen durch die Einführung eines „teleoperierten Funkbetriebes“, dem sogenannten Remote-Betrieb, als Sonderform des fernbedienten Betriebs einer Amateurfunkstelle Rechnung getragen werden. Auch der Ausbildungsfunkbetrieb soll künftig durch den Wegfall der bisher erforderlichen Zuteilung eines Ausbildungsrufzeichens vereinfacht werden. Dies sind wohlgemerkt Planungen.

Diese Informationen stammen aus dem aktuellen „Tätigkeitsbericht Telekommunikation“ der BNetzA, der als PDF-Datei (6 MB) zum Herunterladen und Nachlesen online steht.

Quelle: funkamateur.de (Info BNetzA / Red. FA/-joi)

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