Rahmenbedingungen für Cell Broadcast beschlossen
- Beitrags-Autor:Michael Herzmann
- Beitrag veröffentlicht:30. November 2021
- Beitrags-Kategorie:Allgemein
Zustimmung für Mobilfunk-Warn-Verordnung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. November 2021 der Mobilfunk-Warn-Verordnung zugestimmt. Damit stehen wichtige Anforderungen und Rahmenbedingungen für Cell Broadcast in Deutschland fest. Cell Broadcast ermöglicht es, durch eine an Mobiltelefone geschickte Nachricht eine große Anzahl von Menschen in einer bestimmten Region gleichzeitig und schnell vor Gefahren zu warnen.
Mit einer Ergänzung im Telekommunikationsgesetz, TKG, und nun mit der Mobilfunk-Warn-Verordnung wurde der Weg für Cell Broadcast in Deutschland geebnet. Beides tritt im Dezember in Kraft und im kommenden Jahr 2022 werden Warnungen per Mobilfunk auch in der Praxis möglich. In Notfällen und bei Katastrophen können die Menschen in Deutschland dann einfacher, schneller und zielgenau gewarnt werden.
Die Verordnung konkretisiert die gesetzlichen Pflichten, die Mobilfunknetzbetreiber und -diensteanbieter zur Umsetzung von Cell Broadcast künftig erfüllen müssen. Sie regelt die grundlegenden technischen Anforderungen sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung der Warnungen.
Grundlegende technischen Anforderungen:
– Betrieb von mindestens zwei Cell-Broadcast-Centern; diese technischen Einrichtung sollen öffentliche Warnungen entgegennehmen und unverzüglich verarbeiten
– Prüfung der Integrität und Authentizität einer Warnung
– Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsverfahren zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff
– Lückenlose Protokollierung aller Verarbeitungsschritte
Organisatorischen Rahmenbedingungen:
– Sicherstellung, dass Warnungen jederzeit entgegengenommen und verarbeitet werden können
– Einrichtung einer sachkundigen Kontaktstelle, die jederzeit über Störungen und technische Probleme informiert werden kann und Rückfragen beantwortet
Nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 hatten die Regierungen der Länder und der Bund beschlossen, die Warninfrastruktur für den Katastrophenfall schnellstmöglich um Warnungen mittels Cell Broadcast zu ergänzen. Mit dem Aufbauhilfegesetz 2021 wurde daraufhin ein neuer § 164a in das Telekommunikationsgesetz, TKG, eingefügt, der Vorgaben zu öffentlichen Warnungen enthält. Das neue TKG tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft. Die gesetzlichen Pflichten werden nun in der Mobilfunk-Warn-Verordnung konkretisiert, die ebenfalls im Dezember in Kraft treten wird. Ein Entwurf für eine Technische Richtlinie soll in Kürze veröffentlicht werden.
Quelle: funkamateur.de (Info BMWi /Red. FA/-joi)
Erste reine 5G-Netze gehen in Betrieb
- Beitrags-Autor:Michael Herzmann
- Beitrag veröffentlicht:18. Mai 2021
- Beitrags-Kategorie:Allgemein
5G soll LTE ablösen. In den normalen Mobiltelefonnetzen wird deshalb nach und nach zu den GSM (2G)- und LTE (4G)-Einheiten 5G ergänzt. Im Gegenzug wird dafür 3G (UMTS) abgebaut und für mobile Datenübertragung abgeschaltet. Die Infrastruktur ist dabei für LTE ausgelegt – die volle mit 5G mögliche Geschwindigkeit kann so nicht erreicht werden.
Als erster Netzbetreiber startet Vodafone nun in Deutschland mit Technologie-Partner Ericsson mit einem rund 1000 Antennen an 300 Standorten umfassenden 5G-Kernnetz im 3,5-GHz-Bereich. Bis Jahresende sollen es 4000 Antennen sein. Dieser Bereich war einst für andere drahtlose Übertragungen vorgesehen und bei UMTS und LTE nicht in Gebrauch. Die Daten werden in einem ersten 5G-Rechenzentrum in Frankfurt am Main verarbeitet.
5G funkt damit erstmals völlig unabhängig von der Vorgänger-Technologie LTE. Erste Smartphones, die diese Technologie unterstützen, sind bereits verfügbar und können noch in diesem Monat per automatischem Firmware-Update mit der neuen Technik genutzt werden. Zu allen Postpaid 5G-Tarifen können Vodafone-Kunden mit den passenden Smartphones ab kommender Woche eine kostenfreie 5G Core-Network-Option hinzubuchen, um auch die neue Technik zu nutzen.
Bislang ging es bei 5G vor allem um höhere Bandbreiten. Die sind beim Download an vielen Standorten schon mit der Technologie 5G Non-Standalone (5G NSA) möglich, mit der die Netzbetreiber in Europa 5G bislang ausgebaut haben. 5G NSA hat einen ruckelfreien technischen Übergang zur neuen Mobilfunk-Generation ermöglicht. Dabei wird die 5G Antennentechnik im Kernnetz von bestehender LTE-Infrastruktur unterstützt.
Mit 5G-Standalone schaltet Vodafone das Netz erstmals komplett auf 5G und ebnet damit zusätzlich den Weg für den Datenaustausch in Echtzeit und für die Technologie Network Slicing – also dem Bereitstellen von separaten Netzen mit garantierten Bandbreiten und Latenzzeiten für Spezialanwendungen. Privat- und Industrie-Kunden können das 5G-Standalone-Netz von Vodafone bei Industrieprojekten sowie mit ersten Smartphones bereits in diesem Monat nutzen.
„Unser 5G-Netz im 3,5 Gigahertz-Bereich ist jetzt völlig unabhängig von LTE-Technik. An ersten Orten sind Latenzzeiten von 10 ms bis 15 ms möglich“, erklärt Vodafone-Technik-Chef Gerhard Mack.
Über 5G-Standalone sind beim Download im ersten Schritt Bandbreiten von rund 700 MBit/s möglich. „Bislang haben wir die Power von 5G mit den bereits verfügbaren Bandbreiten aus dem LTE-Netz kombiniert. Jetzt entkoppeln wir 5G komplett vom LTE-Netz und starten eine eigene 5G-Infrastruktur, um den Weg frei zu machen für die Echtzeit-Datenübertragung. Schritt für Schritt bündeln wir immer mehr Bandbreite von verschiedenen 5G-Frequenzbändern“, erklärt Gerhard Mack.
Mit jeder neuen Bündelung von unterschiedlichen 5G-Frequenzbändern (Carrier Aggregation), die die Smartphones unterstützen, wird 5G in den nächsten Monaten immer schneller. Nach und nach werden sogar Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 1000 MBit/s möglich. Zudem verdoppelt Vodafone mit 5G-Standalone die möglichen Bandbreiten im Upload.
Mit der Umstellung auf 5G-Standalone vergrößert sich zudem die Reichweite um 20 %. Jede Antenne versorgt dann ein größeres Gebiet mit schnellem Netz. Zudem sinkt für Handynutzer mit 5G Standalone der Energieverbrauch um fast 20 Prozent, weil das Smartphone sich nicht mehr zeitgleich ins 5G- und ins LTE-Netz einwählen muss. Ein weiterer Fortschritt: Mit der neuen Technik können deutlich mehr Menschen und Gegenstände zeitgleich vernetzt sein. Eine 5G-Standalone-Antenne kann pro Quadratkilometer bis zu 1 Mio. Geräte erreichen und damit etwa zehn Mal so viel, wie bislang mit 5G NSA.
Quelle: funkamateur.de (DL2MCD nach PI)