Internationaler Tag der Freundschaft am 2. August

Zugegeben, der folgende Beitrag des WDR, veröffentlicht auf Facebook,  beschäftigt sich nicht mit dem Amateurfunk, die Interviews wurden aber in der vergangenen Woche in unserem schönen Langenberg gedreht und die idyllische Atmosphäre unseres Städtchen kommt hervorragend rüber. Und…. Freundschaften sind doch unter uns Funkamateuren auch häufig zu finden, viele aus unserem OV kennen sich seit vielen Jahren, einige sogar seit Jahrzehnten.

In diesem Sinne: Auf die Freundschaft!

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50. Dortmunder Amateurfunkmarkt findet nicht statt

Der für den 28. November 2020 geplante 50. Dortmunder Amateurfunkmarkt muss in diesem Jahr ausfallen. Nach reiflicher Überlegung und Abwägung verschiedener Szenarien hat sich das Team vom Dortmunder Amateurfunk Treffen (DAT) e.V. mit großem Bedauern zu diesem Schritt entschlossen: “Zum einen ist die Situation um das Corona-Virus am Veranstaltungstag aktuell nicht einschätzbar, zum anderen liegt uns das Wohl der Besucher, der Aussteller und das unserer Helfer zu sehr am Herzen.

Aus den vorgenannten Gründen wollen wir für alle zu erwartenden 2.500 Beteiligten kein unnötiges Risiko eingehen und hoffen auf allgemeines Verständnis für diese auch für uns traurige Entscheidung. Der 50. Dortmunder Amateurfunkmarkt wird jedoch nicht ersatzlos gestrichen, er wird nur verschoben. Der neue Termin ist für November 2021 geplant. Die Verträge sind in Vorbereitung. Sobald der endgültige Termin feststeht, wird er unter http://dat-do.loose-kamen.de bekanntgegeben. Wir hoffen, dann alle Besucher und Aussteller wieder gesund begrüßen zu können. Bis dahin alles Gute.” (Quelle: DAT e.V.)

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Antennenanalyser die Zweite !!!

 

Unter der Leitung von Heinrich DH3JH wird eine zweite Welle zum Bau von Analysern nach EU1KY gestartet …

Die Gruppe: Frank DB9EV, Stefan DO7ESW, Thomas DL9DA und Michael DB3MH




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Zweite Session im Juli 2020





















Da die Elektronik bei allen nun funktioniert, steht der nächste Schritt im Projekt an:

Das passende Gehäuse.

Stefan DO7ESW stellte eigens für die professionelle Bearbeitung der individuellen Gehäuse seine Fachkompetenz
im Bereich Metallbearbeitung, aber auch seinen Maschinenpark zur Verfügung. Die Mitglieder der Gruppe
konnten sich Ende Juli bei einem Treffen unter Corona Bedingungen von den Fortschritten überzeugen und
weitere Details der Gehäusebearbeitung besprechen. Im Folgenden ein paar Eindrücke der bisherigen
Ergebnisse:

Stefan in seinem Element, hier bei der Einrichtung der Fräsmaschine

Wird es denn passen?

Der Ausschnitt ist fertig, professionell gefräst.

Alle Bilder gibt es hier:
Link

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Erste Session im Juni 2020

Die Fünf trafen sich zu einem gemeinsamen Löt-Abend bei Stefan, um die Platinen der durchaus hilfreichen Geräte
in SMD Technik zu bestücken und zu löten.

Hochkonzentriertes Arbeiten, die Kekse konnten nicht ablenken

 

Unter den kritischen Blicken von Heinrich entstehen durchaus akzeptable Ergebnisse, trotz ziemlich kleiner Bauteile.

Stefan, wie immer gut gelaunt, betrachtet seine Lötergebnisse unter dem Mikroskop. Alles dort, wo es hingehört? ….
Na klar!!!

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2. Update zum Mikrofonverbot

Seit dem 1. Juli ist für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt die Benutzung einer Freisprecheinrichtung oder eines Headsets erforderlich. Bereits vier Bundesländer setzen das sogenannte „Mikrofonverbot“ aus, zwei weitere verzichten auf Kontrollen.

Nun hat auch Nordrhein-Westfalen einer Ausnahmeregelung zugestimmt.

So teilte das Landesverkehrsministerium NRW mit, dass es „[…] eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Verbot der Verwendung eines Funkgerätes ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 23 Absatz 1 a StVO erteilt, soweit der Verwender das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzt und nicht auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel zurückgreifen kann. Diese Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2021. […]“ Das bedeutet: Nur, wenn das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit genutzt (aufgenommen) wird und darüber hinaus auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel nicht zurückgegriffen werden kann, ist allen Funkdiensten die Nutzung von Funkgeräten ohne Freisprechanlage gestattet.

Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben bereits Anfang Juli bestätigt, dass das Mikrofonverbot in diesen Bundesländern gemäß § 46 Abs. 2 StVO ausgesetzt wird. In Hessen wird auf Kontrollen verzichtet. Bayern setzt Kontrollen wie bereits zuvor Hessen aus, setzt sich aber weiter für eine bundeseinheitliche Lösung ein.
Bitte beachten Sie zur Situation in allen genannten Bundesländern die entsprechenden Meldungen auf der DARC-Webseite mit weiteren Hinweisen und Details:
https://www.darc.de/nachrichten/meldungen/aktuelles-details/news/freie-fahrt-fuer-funkdienste-in-schleswig-holstein
https://www.darc.de/nachrichten/meldungen/aktuelles-details/news/ausnahmegenehmigung-gemaess-46-stvo-in-baden-wuerttemberg-bis-30062021
https://www.darc.de/nachrichten/meldungen/aktuelles-details/news/hessen-aussetzung-der-anwendung-von-23-abs-1a-stvo-bis-zum-3112021

Nochmals zur Klarstellung: In allen Bundesländern, von denen bis dato keine Rückmeldung vorliegt bzw. bekannt ist, ist anzunehmen, dass diese bis dato keine Entscheidung zur Aussetzung des „Mikrofonverbots“ getroffen haben. Die Nutzung des Mikrofons durch den Fahrer stellt dort daher eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Käme es während der Nutzung eines Mikrofons zu einem Unfall, könnte der Versicherungsschutz eingeschränkt, ja sogar insgesamt gefährdet sein, wenn das Unfallereignis hierauf ursächlich beruhen würde.

Quelle: DARC/Meldungen

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