Neuer Vorbereitungskurs der Ausbildungskooperation Ruhrgebiet Süd

Am 8.11.2021 ( Montag jeweils um 19:00h ) startet unser nächster Vorbereitungskurs. Fragen dazu beantwortet gern:

Frank Dellenbusch DC8EV

Die “Ausbildungskooperationen Ruhrgebiet” sind mehrere Zusammenschlüsse von Ortsverbänden die gemeinsam Ausbildungsmöglichkeiten zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung bei der Bundesnetzagentur anbieten.

Die Kurse sind grundsätzlich kostenlos, eine Mitgliedschaft im DARC ist aber obligatorisch. Es gibt verschiedene Beitragsklassen, die auch finanziell nicht so gut ausgestatteten Menschen eine Mitgliedschaft ermöglichen. Details hier:
www.darc.de/mitgliedschaft/mitglied-werden/

Wer an einem Lehrgang teilnehmen möchte und nicht Mitglied im DARC istwird bei einem an der Kooperation teilnehmenden Ortsverband Mitglied und bekommt dort einen Mentor der den Teilnehmer neben dem Kurs individuell auf dem Weg zur Prüfung begleitet.
 

Interessenten, die bereits Mitglied in einem DARC OV sind, welcher nicht an der Ausbildungskooperation teilnimmt, suchen sich selber einen Mentor in ihrem OV und melden sich beim jeweiligen Organisator an.

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BNetzA will Amateurfunkprüfungen wieder aufnehmen

„Auf Basis der derzeit geltenden Bestimmungen zum Schutz vor Neuinfizierungen kann für einzelne Prüfungsstandorte der Prüfungsbetrieb mit verminderter Anzahl an Teilnehmern je Termin wiederaufgenommen werden“ – darüber informiert die Bundesnetzagentur aktuell auf ihrer Webseite. Wegen der Corona-Pandemie hatte die Behörde den Betrieb von Amateurfunkprüfungen pausiert: „Aufgrund der Situation rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) hatte sich die Bundesnetzagentur dazu entschlossen alle geplanten Amateurfunkprüfungen abzusagen.

Darüber hinaus hatten wir darum gebeten von Anmeldungen zur Prüfungen abzusehen.“ Ab sofort könne man, so die BNetzA, wieder Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung einreichen. In einer PDF-Datei gibt die BNetzA eine Übersicht, an welchen Standorten wieder Prüfungen stattfinden können: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/Termine.pdf?__blob=publicationFile&v=1. Die BNetzA ist darüber hinaus bemüht, an allen üblichen Standorten wieder Prüfungen anzubieten. Für Prüfungsteilnehmer, die bereits eine Einladung erhalten haben, teilt die Behörde folgendes mit: „Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die bereits zu einer Prüfung eingeladen wurden und deren Prüfung abgesagt werden musste, erhalten von uns weitergehende Informationen auf dem Postweg.“ Abschließend weist die BNetzA darauf hin, dass alle Einladungen zu Amateurfunkprüfungen unter dem Vorbehalt der weiten Entwicklung der Corona-Pandemie stehen. Darüber berichtet die Behörde auf ihrer Webseite unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/_functions/faq_Amateurfunk-table.html.

Quelle: darc.de

 
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Vorhabenplan und Amateurfunkprüfungen in Pandemiezeiten

Am 30. April sind zwei Vorstandsinformationen auf der DARC-Webseite erschienen. In der ersten gibt der Vorstand die Antwort der Bundesnetzagentur auf die DARC-Stellungnahme zum Entwurf des Vorhabenplans der BNetzA für das Jahr 2021 zur Kenntnis.

Inhaltlich geht die BNetzA hier auf Themen zum Verbraucherschutz, Frequenzregulierung, Digitalisierung der Amateurfunkverwaltung und Novellierung der Amateurfunkverordnung, Normierung im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit sowie den Einsatz des Prüf- und Messdienstes bei der Störungsbearbeitung ein. Hinsichtlich der Überarbeitung der Amateurfunkverordnung (AFuV) nach 15 Jahren signalisiert die Behörde, dass sie die Anregungen des RTA aufgreifen und die Möglichkeiten des Amateurfunks erweitern will.

Die zweite Vorstandsinformation hat das Thema Amateurfunkprüfungen in Pandemiezeiten zum Ziel. Das Referat 225 der BNetzA hatte die zuvor gemachten Vorschläge des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) bzw. DARC für gut befunden. Allerdings wurden wohl in letzter Sekunde vom „Planungsstab C“ der BNetzA Prüfungen für Amateurfunkzeugnisse abgelehnt. Aus diesem Grund hat der RTA nun das beigefügte Schreiben in der Vorstandsinformation an den Präsidenten der BNetzA, Herrn Jochen Homann gesandt. Der RTA drückt darin auch seine Besorgnis aus, dass die Behörde offenbar Prüfungen zum Erwerb von Flugfunkzeugnissen, u.a. im privaten Bereich, ab sofort wieder aufnehmen will. Die Vorstandsinformation zum Vorhabenplan lesen Sie auf der DARC-Webseite (vorheriger Login als Mitglied erforderlich) unter https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/. Die zweite Vorstandsinformation über die Amateurfunkprüfungen können Sie ab nächster Woche an gleicher Stelle lesen…

Quelle: darc.de

 
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RTA regt bei Bundesnetzagentur Online-Amateurfunkprüfungen an

„Durch die immer noch andauernde Corona Pandemie, die wohl auch noch länger anhalten wird, besteht ein ‚dringender Bedarf an Onlineprüfungen‘. Es melden sich immer mehr Mitglieder, die schon über einen langen Zeitraum gelernt haben, aber immer noch keine Prüfung ablegen konnten.“ Mit diesen Worten wendet sich der Runde Tisch Amateurfunk mit einem aktuellen Schreiben an die Bundesnetzagentur.

Der US-amerikanische Amateurfunkverband ARRL und andere Vereine bieten schon länger die Möglichkeit, eine Online-Prüfung abzulegen. Zurzeit zeichnet sich sogar der Trend ab, dass es viele deutsche Funkamateure gibt, die nun stattdessen die amerikanische Prüfung online in Deutschland ablegen. „Derzeit gibt es auch viele Universitäten, die Prüfungen online abhalten. Warum sollte es nicht bei Amateurfunkprüfungen zulässig sein“, so der RTA weiter in seinem aktuellen Schriftstück. „Wir sollten die Chance nicht vergehen lassen und möglichst umgehend auch in Deutschland die Möglichkeit einer Online-Amateurfunkprüfung anbieten“, wünscht sich der RTA abschließend.

Quelle: darc.de

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Fragebögen zu den Amateurfunkprüfungen werden überarbeitet

Der Ausschuss Lizenzierung und Amateurfunkprüfungen des Amateurrates sowie des Referates für Ausbildung, Jugendarbeit und Weiterbildung im DARC e.V. sind unter Führung der AJW Referenten Gerit Herzig DH8GHH und Lars Weiler DC4LW, der AR Ausschuss Lizenzierung und Amateurfunkprüfung Manfred Lauterborn, DK2PZ und Klaus Kuhnt, DF3GU sowie 7 Ausbildende dabei die bisherigen Fragenkataloge zur Prüfung zum Amateurfunkzeugnis zu überarbeiten und an den neuesten Stand der Betriebstechnik, den Vorschriften und der Technik anzupassen.
Nach ersten Gesprächen steht nun ein Grundgerüst. Ein reger Austausch über das Tool Confluence und per Videokonferenz erfolgt wöchentlich. Unser 1. Vorsitzender Christian Entsfellner DL3MBG steht uns dabei in beratener Tätigkeit zur Seite und ist mit dem RTA im Gespräch.
Nun möchten wir Ideen/Vorschläge/Anregungen von allen Mitgliedern unseres DARCs berücksichtigen.
Bitte schreibt uns eure Anregungen per E-Mail bis zum 15.11.2020 an: fragenkatalog@darc.de.
Bis zu einer Bekanntgabe der neuen Fragenkataloge durch die Bundesnetzagentur wird noch eine ausreichende Zeitspanne vorhanden sein. Gleichzeitig wird die Bundesnetzagentur bei Bekanntgabe, eine ausreichende Frist von sicherlich mindestens 6 Monaten einräumen, bevor die neuen Fragenkataloge in Kraft treten.
Carmen Weber, DM4EAX Team Ausbildende
Manfred Lauterborn, DK2PZ AR-Lizenzierung/AFu-Prüfungen
Quelle: CQ DL Ausgabe 10/2020 Seite 73
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