Rahmenbedingungen für Cell Broadcast beschlossen

Zustimmung für Mobilfunk-Warn-Verordnung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. November 2021 der Mobilfunk-Warn-Verordnung zugestimmt. Damit stehen wichtige Anforderungen und Rahmenbedingungen für Cell Broadcast in Deutschland fest. Cell Broadcast ermöglicht es, durch eine an Mobiltelefone geschickte Nachricht eine große Anzahl von Menschen in einer bestimmten Region gleichzeitig und schnell vor Gefahren zu warnen.

Mit einer Ergänzung im Telekommunikationsgesetz, TKG, und nun mit der Mobilfunk-Warn-Verordnung wurde der Weg für Cell Broadcast in Deutschland geebnet. Beides tritt im Dezember in Kraft und im kommenden Jahr 2022 werden Warnungen per Mobilfunk auch in der Praxis möglich. In Notfällen und bei Katastrophen können die Menschen in Deutschland dann einfacher, schneller und zielgenau gewarnt werden.

Die Verordnung konkretisiert die gesetzlichen Pflichten, die Mobilfunknetzbetreiber und -diensteanbieter zur Umsetzung von Cell Broadcast künftig erfüllen müssen. Sie regelt die grundlegenden technischen Anforderungen sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung der Warnungen.

Grundlegende technischen Anforderungen:

– Betrieb von mindestens zwei Cell-Broadcast-Centern; diese technischen Einrichtung sollen öffentliche Warnungen entgegennehmen und unverzüglich verarbeiten

– Prüfung der Integrität und Authentizität einer Warnung

– Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsverfahren zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff

– Lückenlose Protokollierung aller Verarbeitungsschritte

Organisatorischen Rahmenbedingungen:

– Sicherstellung, dass Warnungen jederzeit entgegengenommen und verarbeitet werden können

– Einrichtung einer sachkundigen Kontaktstelle, die jederzeit über Störungen und technische Probleme informiert werden kann und Rückfragen beantwortet

Nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 hatten die Regierungen der Länder und der Bund beschlossen, die Warninfrastruktur für den Katastrophenfall schnellstmöglich um Warnungen mittels Cell Broadcast zu ergänzen. Mit dem Aufbauhilfegesetz 2021 wurde daraufhin ein neuer § 164a in das Telekommunikationsgesetz, TKG, eingefügt, der Vorgaben zu öffentlichen Warnungen enthält. Das neue TKG tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft. Die gesetzlichen Pflichten werden nun in der Mobilfunk-Warn-Verordnung konkretisiert, die ebenfalls im Dezember in Kraft treten wird. Ein Entwurf für eine Technische Richtlinie soll in Kürze veröffentlicht werden.

Quelle: funkamateur.de (Info BMWi /Red. FA/-joi)