„Handyverbot am Steuer“ – Übergangsfrist wird abermals verlängert

Verlängerung in Sicht! Zum 30. Juni 2021 wird die Übergangsfrist für das Verbot der Nutzung von Funkgeräten, die aufgenommen oder gehalten werden müssen (sog. Handheld-Verbot) auslaufen. Stand heute hat sich an der Marktverfügbarkeit von praxistauglichen Geräten mit Freisprecheinrichtung aber nichts geändert.

Vor diesem Hintergrund haben sich der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und der Runde Tisch Amateurfunk gemeinsam an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewandt und darum gebeten, die bereits im letzten Jahr umgesetzte Verlängerung der Übergangsfrist erneut zu verlängern. Das BMVI hat nun reagiert und die Länder darum gebeten, weiterhin von einer Kontrolle der Nutzung von Funkgeräten inkl. Ahndung abzusehen. Die Bundesländer können nun selbst entscheiden, ob sie der Empfehlung folgen oder nicht. Die „Freie und Hansestadt Hamburg“ hat bereits eine allgemeine Ausnahmeregelung bis zum 30. Juni 2022 erlassen. Wir berichten weiterhin, wie sich die einzelnen Bundesländer entscheiden werden.

Quelle: darc.de

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