Neuigkeiten zum Betrieb auf 6 M
6m Band, neue Bestimmungen im Amtsblatt Die wichtigsten Rahmenbedingungen in Kürze: - Gültigkeit: Duldung ab sofort bis zum 31. Dezember 2020. - Frequenzbereich: 50,000 MHz - 52,000 MHz - Keine Betriebsmeldung und telefonische Erreichbarkeit erforderlich. - Nur horizontale Antennenpolarisation. - Pflicht zur Logbuchführung - 750 W PEP für Klasse A und 100 W PEP für Klasse Eim Bereich von 50,000 - 50,400 MHz - 25 W PEP für die Klassen A und E im Bereich von 50,400 - 52,000 MHz - Alle Sendearten, maximale Bandbreite 12 kHz - Kontestbetrieb ist zulässig - Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt. Quelle: Amtsblatt 2020-08, Mitteilung Nr. 111/2020 Seite 415 Unter Link im Menü findet ihr immer die aktuellen Amtsblätter......
