
Die Bundesnetzagentur hat mit Verfügung Nr. 127/2020 jene “befristeten Erlaubnisse” für den Amateurfunkdienst, deren Gültigkeit zum 1. 1. 2021 erloschen wäre, um ein weiteres Jahr verlängert.
Das betrifft
- 160 m: volle Sendeleistung gemäß Zeugnisklasse und Contestbetrieb auf bestimmten 160-m-Segmenten;
- 6 m: teilweise volle Leistung gemäß Zeugnisklasse sowie Contest-Betrieb im 6-m-Band;
- 4 m: Nutzbarkeit 70,150 … 70,200 MHz mit ≤ 25 W ERP für Klasse-A-Zeugnisinhaber;
- 13 cm und 6 cm: Nutzbarkeit 2320 … 2450 MHz und 5650 … 5850 MHz für Klasse-E-Zeugnisinhaber.
Die konkreten Nutzungsbestimmungen hatte funkamateur.de seinerzeit jeweils auf ihrer Website genannt.
Besagte Verfügung Nr. 127/2020 dürfte in den nächsten Tagen auf der bekannten Amateurfunk-Seite der BNetzA auftauchen und wurde mit Wirkung vom 23. 12. 2020 im Amtsblatt 24/2020 veröffentlicht.
Quelle: funkamateur.de (Tnx Info DF2ZC)