Lehrvideo vom ESA Education-Team

Möchten Sie Bilder direkt von der Internationalen Raumstation (ISS) empfangen und Funkprofi werden? Dann sehen Sie sich dieses Lehrvideo an, das das ESA Education-Team mit mehreren ESERO-Büros und anderen internationalen Partnern wie ARISS und der Goonhilly Earth Station für Sie vorbereitet hat.

Sie erfahren, wie Sie einen softwaredefinierten Funkempfänger verwenden, auf den Sie über einen Webbrowser zugreifen können, um die ISS-Bilder zu sammeln. Eine Reihe von Schritt-für-Schritt-Anleitungen zeigt Ihnen, wie Sie die erforderliche Software einrichten, testen und dann die Bilder erhalten, die die ISS auf Ihrem Computer oder Smartphone sendet. Insgesamt gibt es sieben Tutorials zu Windows 7, Windows 10, Mac OS, Raspberry Pi, Ubuntu, iOS / iPhone und Android. 

https://www.esa.int/Education/Get_pictures_from_the_ISS_and_learn_about_radio_communication?fbclid=IwAR0JOEZ7DRhkgbWYOqcukgn5Ea8qyUI5p7JKFqtEjTp2-OLRmMBa91b0XrA

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Update zum Mikrofonverbot

Deutscher Amateur-Radio-Club e.V. Bundesverband für Amateurfunk

  · Bereits vier Länder setzen das so genannte „Mikrofonverbot“ aus, zwei weitere verzichten auf Kontrollen. Nunmehr haben auch Mecklenburg-Vorpommern als drittes und Niedersachsen als viertes Bundesland veröffentlicht, dass Sie von der „großen Lösung“ nach § 46 Abs. 2 StVO Gebrauch gemacht haben. Bayern und Hessen setzen die Kontrollen aus. Bayern setzt Kontrollen wie bereits zuvor Hessen aus, setzt sich aber weiter für eine bundeseinheitliche Lösung ein.Dem RTA liegt nunmehr die Bestätigung aus Mecklenburg-Vorpommern vor, dass das Mikrofonverbot auch in diesem Bundesland gemäß § 46 Abs. 2 StVO ausgesetzt wird. Ebenso ist Niedersachsen verfahren, jedoch (vorläufig) nur bis zum 31.01.2021. Das Verkehrsministerium Bayern hat – nachdem es als erstes Bundesland die Unterstützung des Anliegens des RTA zur Verlängerung der Mikrofonverbote ausgesprochen hatte – der Lösung in Hessen entsprechend, Kontrollen des geltenden Verbots bis zum 31.01.2021, ausgesetzt.Damit ergibt sich aktuell folgende Situation für die Nutzung von Mikrofonen durch Funkdienste:§ 46 Abs. 2 StVO durch Ausnahmeregelung verlängert bis zum 31.01.2021: Niedersachsen nur für gewerbliche Nutzung, keine Ausnahme für Amateurfunk§ 46 Abs. 2 StVO Ausnahmeregelung verlängert bis zum 30.06.2021: Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.Nochmals bittet der RTA die übrigen Bundesländer sich diesem Beispiel vollständig anzuschließen.Aussetzung der Kontrollen des bestehenden Verbots (nachfolgende Hinweise unbedingt beachten): Bayern und Hessen.Nochmals zur Klarstellung: In allen Bundesländern, von denen bis dato keine Rückmeldung vorliegt bzw. bekannt ist, ist anzunehmen, dass diese bis dato keine Entscheidung zur Aussetzung des „Mikrofonverbots“ getroffen haben. Die Nutzung des Mikrofons durch den Fahrer stellt dort daher eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Käme es während der Nutzung eines Mikrofons zu einem Unfall, könnte der Versicherungsschutz eingeschränkt, ja sogar insgesamt gefährdet sein, wenn das Unfallereignis hierauf ursächlich beruhen würde. Nichts anderes dürfte bis dato in Hessen und Bayern gelten, weil hier „lediglich“ die Anweisung besteht, von Kontrollen der Nutzung bis zum 31.01.2021 Abstand zu nehmen. Das Nutzungsverbot gemäß StVO gilt daher dennoch. Allein in denjenigen Ländern, die eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 StVO erteilt haben, besteht zurzeit definitiv kein Problem für die Nutzung eines Mikrofons ohne Freisprechanlage. „Der RTA und der Vorstand des DARC bleiben für alle Funkdienste am Ball“, erklärt deren Vorsitzender Christian Entsfellner, DL3MBG. Alle interessierten Kreise und Funkamateure, bittet der Vorstand zur besseren Koordination und Entlastung der Behörden gerade in der aktuellen Situation von Einzelanfragen Abstand zu nehmen. Änderungen bzw. Updates werden zeitnah zur Verfügung gestellt. „Wer auf anderem Wege dennoch Informationen erhält oder erhalten hat, möge uns diese bitte zur Verfügung stellen“, gibt DL3MBG mit auf den Weg. Der RTA bedankt sich ganz herzlich für die Mithilfe bei DV B, Peter Meßthaler, DG4NBI, und beim juristischen Berater des RTA, Bertram Heßler, DG2FDE. Darüber berichtet der Vorstand des DARC e.V.

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4. virtueller OV-Abend bei R07

Am letzten Mittwoch sahen sich die Mitglieder und Freunde von R07 erneut bei einem virtuellen OV-Abend via ZOOM.CORONA hat uns sicherlich ein wenig ausgebremst, aber CORONA bekommt uns nicht klein. Der Zusammenhalt wird auch in der täglichen “Klönrunde” auf 145,425MHz (immer ab 22:00 Uhr MESZ) ausgelebt.Dennoch hoffen wir, daß es die allgemeine Situation doch bald zulässt, uns endlich wieder im ALT-LANGENBERG PERSÖNLICH zu treffen.

Beste Grüße / 73 aus der Senderstadt Langenberg/Rhld. (JO31NI)

Frank Dellenbusch / DC8EV

Ortsverbandsvorsitzender R07

POSTBOX 110216

D-42530 Langenberg/Rhld.

T:   +49 (0) 2052 / 9263926 F:   +49 (0) 2052 / 928885

M: +49 (0) 172 / 2001866 DC8EV@dellenbusch-online.de

www.darc.de www.r-07.de

www.facebook.com/groups/154314611717263/

Ortsverbands-Treff: An jedem 2.Mittwoch um 19:00 Uhr in der Gaststätte ALT-LANGENBERG (derzeit CORONA-bedingt ausgesetzt)

Ortsverbands-Klön-Runde: Täglich ab 22:00 Uhr auf 145,425MHz/FM

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