Antennenanalyser die Zweite !!!

 

Unter der Leitung von Heinrich DH3JH wird eine zweite Welle zum Bau von Analysern nach EU1KY gestartet …

Die Gruppe: Frank DB9EV, Stefan DO7ESW, Thomas DL9DA und Michael DB3MH




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Zweite Session im Juli 2020





















Da die Elektronik bei allen nun funktioniert, steht der nächste Schritt im Projekt an:

Das passende Gehäuse.

Stefan DO7ESW stellte eigens für die professionelle Bearbeitung der individuellen Gehäuse seine Fachkompetenz
im Bereich Metallbearbeitung, aber auch seinen Maschinenpark zur Verfügung. Die Mitglieder der Gruppe
konnten sich Ende Juli bei einem Treffen unter Corona Bedingungen von den Fortschritten überzeugen und
weitere Details der Gehäusebearbeitung besprechen. Im Folgenden ein paar Eindrücke der bisherigen
Ergebnisse:

Stefan in seinem Element, hier bei der Einrichtung der Fräsmaschine

Wird es denn passen?

Der Ausschnitt ist fertig, professionell gefräst.

Alle Bilder gibt es hier:
Link

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Erste Session im Juni 2020

Die Fünf trafen sich zu einem gemeinsamen Löt-Abend bei Stefan, um die Platinen der durchaus hilfreichen Geräte
in SMD Technik zu bestücken und zu löten.

Hochkonzentriertes Arbeiten, die Kekse konnten nicht ablenken

 

Unter den kritischen Blicken von Heinrich entstehen durchaus akzeptable Ergebnisse, trotz ziemlich kleiner Bauteile.

Stefan, wie immer gut gelaunt, betrachtet seine Lötergebnisse unter dem Mikroskop. Alles dort, wo es hingehört? ….
Na klar!!!

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2. Update zum Mikrofonverbot

Seit dem 1. Juli ist für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt die Benutzung einer Freisprecheinrichtung oder eines Headsets erforderlich. Bereits vier Bundesländer setzen das sogenannte „Mikrofonverbot“ aus, zwei weitere verzichten auf Kontrollen.

Nun hat auch Nordrhein-Westfalen einer Ausnahmeregelung zugestimmt.

So teilte das Landesverkehrsministerium NRW mit, dass es „[…] eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Verbot der Verwendung eines Funkgerätes ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 23 Absatz 1 a StVO erteilt, soweit der Verwender das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzt und nicht auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel zurückgreifen kann. Diese Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2021. […]“ Das bedeutet: Nur, wenn das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit genutzt (aufgenommen) wird und darüber hinaus auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel nicht zurückgegriffen werden kann, ist allen Funkdiensten die Nutzung von Funkgeräten ohne Freisprechanlage gestattet.

Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben bereits Anfang Juli bestätigt, dass das Mikrofonverbot in diesen Bundesländern gemäß § 46 Abs. 2 StVO ausgesetzt wird. In Hessen wird auf Kontrollen verzichtet. Bayern setzt Kontrollen wie bereits zuvor Hessen aus, setzt sich aber weiter für eine bundeseinheitliche Lösung ein.
Bitte beachten Sie zur Situation in allen genannten Bundesländern die entsprechenden Meldungen auf der DARC-Webseite mit weiteren Hinweisen und Details:
https://www.darc.de/nachrichten/meldungen/aktuelles-details/news/freie-fahrt-fuer-funkdienste-in-schleswig-holstein
https://www.darc.de/nachrichten/meldungen/aktuelles-details/news/ausnahmegenehmigung-gemaess-46-stvo-in-baden-wuerttemberg-bis-30062021
https://www.darc.de/nachrichten/meldungen/aktuelles-details/news/hessen-aussetzung-der-anwendung-von-23-abs-1a-stvo-bis-zum-3112021

Nochmals zur Klarstellung: In allen Bundesländern, von denen bis dato keine Rückmeldung vorliegt bzw. bekannt ist, ist anzunehmen, dass diese bis dato keine Entscheidung zur Aussetzung des „Mikrofonverbots“ getroffen haben. Die Nutzung des Mikrofons durch den Fahrer stellt dort daher eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Käme es während der Nutzung eines Mikrofons zu einem Unfall, könnte der Versicherungsschutz eingeschränkt, ja sogar insgesamt gefährdet sein, wenn das Unfallereignis hierauf ursächlich beruhen würde.

Quelle: DARC/Meldungen

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Lehrvideo vom ESA Education-Team

Möchten Sie Bilder direkt von der Internationalen Raumstation (ISS) empfangen und Funkprofi werden? Dann sehen Sie sich dieses Lehrvideo an, das das ESA Education-Team mit mehreren ESERO-Büros und anderen internationalen Partnern wie ARISS und der Goonhilly Earth Station für Sie vorbereitet hat.

Sie erfahren, wie Sie einen softwaredefinierten Funkempfänger verwenden, auf den Sie über einen Webbrowser zugreifen können, um die ISS-Bilder zu sammeln. Eine Reihe von Schritt-für-Schritt-Anleitungen zeigt Ihnen, wie Sie die erforderliche Software einrichten, testen und dann die Bilder erhalten, die die ISS auf Ihrem Computer oder Smartphone sendet. Insgesamt gibt es sieben Tutorials zu Windows 7, Windows 10, Mac OS, Raspberry Pi, Ubuntu, iOS / iPhone und Android. 

https://www.esa.int/Education/Get_pictures_from_the_ISS_and_learn_about_radio_communication?fbclid=IwAR0JOEZ7DRhkgbWYOqcukgn5Ea8qyUI5p7JKFqtEjTp2-OLRmMBa91b0XrA

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Update zum Mikrofonverbot

Deutscher Amateur-Radio-Club e.V. Bundesverband für Amateurfunk

  · Bereits vier Länder setzen das so genannte „Mikrofonverbot“ aus, zwei weitere verzichten auf Kontrollen. Nunmehr haben auch Mecklenburg-Vorpommern als drittes und Niedersachsen als viertes Bundesland veröffentlicht, dass Sie von der „großen Lösung“ nach § 46 Abs. 2 StVO Gebrauch gemacht haben. Bayern und Hessen setzen die Kontrollen aus. Bayern setzt Kontrollen wie bereits zuvor Hessen aus, setzt sich aber weiter für eine bundeseinheitliche Lösung ein.Dem RTA liegt nunmehr die Bestätigung aus Mecklenburg-Vorpommern vor, dass das Mikrofonverbot auch in diesem Bundesland gemäß § 46 Abs. 2 StVO ausgesetzt wird. Ebenso ist Niedersachsen verfahren, jedoch (vorläufig) nur bis zum 31.01.2021. Das Verkehrsministerium Bayern hat – nachdem es als erstes Bundesland die Unterstützung des Anliegens des RTA zur Verlängerung der Mikrofonverbote ausgesprochen hatte – der Lösung in Hessen entsprechend, Kontrollen des geltenden Verbots bis zum 31.01.2021, ausgesetzt.Damit ergibt sich aktuell folgende Situation für die Nutzung von Mikrofonen durch Funkdienste:§ 46 Abs. 2 StVO durch Ausnahmeregelung verlängert bis zum 31.01.2021: Niedersachsen nur für gewerbliche Nutzung, keine Ausnahme für Amateurfunk§ 46 Abs. 2 StVO Ausnahmeregelung verlängert bis zum 30.06.2021: Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.Nochmals bittet der RTA die übrigen Bundesländer sich diesem Beispiel vollständig anzuschließen.Aussetzung der Kontrollen des bestehenden Verbots (nachfolgende Hinweise unbedingt beachten): Bayern und Hessen.Nochmals zur Klarstellung: In allen Bundesländern, von denen bis dato keine Rückmeldung vorliegt bzw. bekannt ist, ist anzunehmen, dass diese bis dato keine Entscheidung zur Aussetzung des „Mikrofonverbots“ getroffen haben. Die Nutzung des Mikrofons durch den Fahrer stellt dort daher eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Käme es während der Nutzung eines Mikrofons zu einem Unfall, könnte der Versicherungsschutz eingeschränkt, ja sogar insgesamt gefährdet sein, wenn das Unfallereignis hierauf ursächlich beruhen würde. Nichts anderes dürfte bis dato in Hessen und Bayern gelten, weil hier „lediglich“ die Anweisung besteht, von Kontrollen der Nutzung bis zum 31.01.2021 Abstand zu nehmen. Das Nutzungsverbot gemäß StVO gilt daher dennoch. Allein in denjenigen Ländern, die eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 StVO erteilt haben, besteht zurzeit definitiv kein Problem für die Nutzung eines Mikrofons ohne Freisprechanlage. „Der RTA und der Vorstand des DARC bleiben für alle Funkdienste am Ball“, erklärt deren Vorsitzender Christian Entsfellner, DL3MBG. Alle interessierten Kreise und Funkamateure, bittet der Vorstand zur besseren Koordination und Entlastung der Behörden gerade in der aktuellen Situation von Einzelanfragen Abstand zu nehmen. Änderungen bzw. Updates werden zeitnah zur Verfügung gestellt. „Wer auf anderem Wege dennoch Informationen erhält oder erhalten hat, möge uns diese bitte zur Verfügung stellen“, gibt DL3MBG mit auf den Weg. Der RTA bedankt sich ganz herzlich für die Mithilfe bei DV B, Peter Meßthaler, DG4NBI, und beim juristischen Berater des RTA, Bertram Heßler, DG2FDE. Darüber berichtet der Vorstand des DARC e.V.

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4. virtueller OV-Abend bei R07

Am letzten Mittwoch sahen sich die Mitglieder und Freunde von R07 erneut bei einem virtuellen OV-Abend via ZOOM.CORONA hat uns sicherlich ein wenig ausgebremst, aber CORONA bekommt uns nicht klein. Der Zusammenhalt wird auch in der täglichen “Klönrunde” auf 145,425MHz (immer ab 22:00 Uhr MESZ) ausgelebt.Dennoch hoffen wir, daß es die allgemeine Situation doch bald zulässt, uns endlich wieder im ALT-LANGENBERG PERSÖNLICH zu treffen.

Beste Grüße / 73 aus der Senderstadt Langenberg/Rhld. (JO31NI)

Frank Dellenbusch / DC8EV

Ortsverbandsvorsitzender R07

POSTBOX 110216

D-42530 Langenberg/Rhld.

T:   +49 (0) 2052 / 9263926 F:   +49 (0) 2052 / 928885

M: +49 (0) 172 / 2001866 DC8EV@dellenbusch-online.de

www.darc.de www.r-07.de

www.facebook.com/groups/154314611717263/

Ortsverbands-Treff: An jedem 2.Mittwoch um 19:00 Uhr in der Gaststätte ALT-LANGENBERG (derzeit CORONA-bedingt ausgesetzt)

Ortsverbands-Klön-Runde: Täglich ab 22:00 Uhr auf 145,425MHz/FM

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4.VIRTUELLER R07-OV-Abend am 08.07.20 um 20:15 Uhr MESZ

Hallo Ihr Lieben von R07,der zweite Mittwoch im Monat naht und somit freuen wir uns auf unseren nächsten OV-Abend.

CORONA zeigt sich hartnäckig, die Zahl der Infizierten in Velbert ist aktuell  leider stetig von 0 bis auf 19 (Stand 05.07.20) angestiegen. Das veranlasst uns, unseren OV-Abend zum vierten Mal VIRTUELL durchzuführen.

Ihr seid somit alle eingeladen (natürlich auch Gäste und Freunde von R07), Euch am kommenden Mittwoch, 08.07.20 um 20:15 Uhr Ortszeit in das „ZOOM-Meeting“ einzuloggen.

Einfach diesem LINK folgen und schon bist Du drin….   😉

https://us02web.zoom.us/j/271596917?pwd=V1MwSVRZSUFpNHdhT0MxKzM4NjZYdz09

Für den Fall, daß eine „Meeting-ID“ oder ein „Meeting-Passwort“ vom System angefordert werden, dann bitte eingeben: Meeting-ID: 271 596 917 / Passwort: 123456

Systembedingt stehen uns die üblichen 40 kostenlosen Minuten zur Verfügung. Wenn die rum sind wird kurz unterbrochen. Bitte dann einfach mit dem o.g. Link neu ein loggen und schon geht´s mit neuen 40 Minuten weiter.

Beim  Start sind automatisch alle Mikrofone ausgeschaltet.  Jede()r Einzelne kann sein Mikrofon unten/links manuell freischalten.

Sollte es mal haken oder widererwarten nicht funktionieren, so stehen Heinrich/DH3JH (02052/2522) und ich telefonisch, auf Funk (145,425 MHz)

oder per WhatsApp für Hilfestellungen bereit.

Beste Grüße / 73 aus der Senderstadt Langenberg/Rhld. (JO31NI)

Frank Dellenbusch / DC8EV

Ortsverbandsvorsitzender R07

POSTBOX 110216

D-42530 Langenberg/Rhld.

T:   +49 (0) 2052 / 9263926 F:   +49 (0) 2052 / 928885

M: +49 (0) 172 / 2001866 DC8EV@dellenbusch-online.de

www.darc.de www.r-07.de

www.facebook.com/groups/154314611717263/

Ortsverbands-Treff: An jedem 2.Mittwoch um 19:00 Uhr in der Gaststätte ALT-LANGENBERG (derzeit CORONA-bedingt ausgesetzt)

Ortsverbands-Klön-Runde: Täglich ab 22:00 Uhr auf 145,425MHz/FM

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